Kindes- und Erwachsenenschutz
Wir beraten Institutionen in Fragen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes.
So können wir Sie unterstützen bei der Erstellung eines Konzeptes zu bewegungseinschränkenden Massnahmen oder Sie im Zusammenhang mit Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen beraten.
Unsere Fachleute können Ihnen auch kompetent aufzeigen was die Zusammenarbeit mit der zuständigen KESB beinhaltet und was es beispielsweise bei einer Beistandschaft zu beachten gilt.